Rechtslage

Für bestmögliche Qualität und Rechtssicherheit kaufen wir unsere Softwareprodukte ausschließlich bei deutscher namenhafter Distribution. Bei Microsoft Produkten kaufen wir direkt bei offiziellen Microsoft Distributoren. Alle unsere Kaufprozesse sind von unserem Anwalt (Schwerpunt: Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht) auf Rechtssicherheit geprüft.

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Wir stellen ihnen zum Sofort-Download ein Produktschlüssel mit der Software an ihre E-Mail-Adresse bereit. Der Vertrieb erschöpfter Programmkopien, insofern der Gebrauchtsoftware ist im Hinblick auf die Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundes- sowie Europäischen Gerichthofes wird bestätigt, dass 1. Die Veräußerung der angebotenen Software und Softwarelizenz erstmals mit Erlaubnis des Rechteinhabers innerhalb der Europäischen Union zur Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind, 2. hierfür eine Vergütung im Rahmen eines zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts vom Rechteinhaber erteilt hat, 3. gegebenenfalls bestehende Vervielfältigungsstücke der zu Veräußernden Software nicht mehr brauchbar gemacht worden sind und 4. das Recht durch den ursprünglichen Rechteinhaber gewährten Produktschlüssel auch Updates, also Aktualisierungen der zu veräußernden Software zu downloaden und diese zu gebrauchen, erteilt hat. Die erteilten Nutzungsrechte zu der Software richten sich im Umfang nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers, sollten diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Die Lizenzbedingungen sind unter anderem die End User License Agreements (EULA), die bei der Software Installation erscheinen und die man bestätigen muss, und die Product Use Rights (PUR) für die Homepage des Rechteinhabers bereitgestellt werden. Es wird insgesamt bestätigt, der Vorgaben der Rechtsprechung (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 03.07.2012, Az. C-128/11; Bundesgerichtshof (BGH) und des Urteils vom 17.07.2013, Az. I-ZR 129/08) eine Erschöpfung im Sinne von § 69c UrhG der zu veräußernden Softwarelizenzen erfolgt ist. Die angebotene Software, wie Professional oder Office 365 ist nicht kompatibel zu den Klick-und-los Microsoft Produkten und umgekehrt. Schließlich wird darauf explizit hingewiesen, dass der Gebrauch der veräußerten Produktschlüssel keine Registrierung bei dem Rechteinhaber in technischer noch kaufmännischer Hinsicht gemacht werden muss. Hierüber wird grundsätzlich garantiert, dass die Nutzung und Installation der gegenüber dem Produktschlüssel realisierbar ist.